Die Städte Venedig und Amsterdam, beides ziemlich beliebte Städte der jeweiligen Länder, haben eine Touristen-Steuer für ihre Stadt eingeführt, die durch die Touristen gezahlt werden muss.
Die Touristen-Steuer in Venedig
Venedig hat die Eintrittsgelder in die Stadt bereits in 2017 angekündigt und wird diese ab diesem Jahr (Mai 2019) einführen und bis 2020 noch weiter erhöhen. Dieses Eintrittsgeld kann je nach Ansturm auf bis zu 10 Euro pro Person steigen. Damit will der Bürgermeister von Venedig bis 2022 erreichen, dass die Touristen nicht nur Hotels in der Stadt buchen müssen, sondern auch auf Tagesausflüge angewiesen sind. Diese Pläne müssen allerdings noch vom Kommunalrat bestätigt werden.
Geplante Eintrittsgelder für Venedig:
Wer dann z.B. einen Ausflug über die Reederei bucht, hat das Eintrittsgeld im wahrscheinlichsten Fall auch schon im Ausflug enthalten. Ich würde empfehlen, die Ausflugsbeschreibung genau durchzulesen und nachzusehen, ob dieses Eintrittsgeld im Ausflug enthalten ist. Wenn ihr nichts dazu findet, wendet ihr euch am besten an die Reederei.
Die Touristen-Steuer in Amsterdam
Die Eintrittsgelder in Amsterdam beziehen sich hier nur auf übernachtende Touristen, auch Touristen aus dem Transitverkehr, demnach also auch Kreuzfahrt-Passagiere. Diese Kreuzfahrer-Steuer muss direkt von der Reederei im Reisepreis verrechnet werden. Diese Steuer wurde erst im November angekündigt, sodass die Reedereien die Steuer nicht in den Reisepreis mit eingerechnet haben. Dies stellt vor allem ein Problem für MSC Kreuzfahrten und Cruise and Maritime Voyages.
Die Folgen
Cruise and Maritime Voyages hat die Anläufe für Amsterdam mit den Schiffen ,,Columbus’’ und ,,Magellan’’ gecanceled und auf die Stadt Rotterdam, ebenfalls in den Niederlanden, umgeroutet. Auch MSC Kreuzfahrten wird Amsterdam erstmal nicht mehr anlaufen.
Touristen-Steuer:
Bei Ausflügen ist es auch ähnlich wie für Ausflüge in Venedig: Höchstwahrscheinlich ist diese Steuer schon im Ausflugspreis enthalten. Informiert euch am besten bei eurer Reederei oder, wenn ihr den Ausflug individuell gebucht habt, bei eurem Ausflugsveranstalter.
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