nicko cruises führt auf seinen Hochsee- sowie Flusskreuzfahrten ab Oktober bzw. November die ,,2G-Regel’’ ein. Alle Gäste müssen eine vollständige Impfung oder vergangene Infektion mit COVID-19 nachweisen können. Ein negativer Test reicht nicht mehr aus.
Der Stuttgarter Reiseveranstalter nicko cruises führt die sogenannte ,,2G-Regel’’ auf seinen Hochsee- sowie Flusskreuzfahrten ein. Demnach müssen alle Gäste künftig entweder eine vollständige Impfung gegen oder eine vergangene Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) nachweisen können. Für die Hochseeschiffe VASCO DA GAMA und WORLD VOYAGER gilt dies jeweils ab dem 27. und 29. Oktober. Auf dem Fluss tritt die neue Regelung zum 29. November in Kraft. Kinder unter zwölf Jahren müssen einen negativen PCR-Test vorweisen können, der nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Mit dem neuen, erweiterten Hygienekonzept will nicko cruises noch mehr Sicherheit in Hinblick auf die Pandemie bieten. Darüberhinaus habe man vor allem für den kommenden Herbst und Winter eine deutlich höhere Planungssicherheit, so der Veranstalter. Schon jetzt ist auf vielen Reisen von nicko cruises aufgrund der Einreisebestimmungen der verschiedenen Länder ein vollständiger Impfschutz gegen COVID-19 erforderlich. Auch die Mehrheit der Kunden spreche sich laut nicko für eine Impfpflicht aus. „Wir haben in einer jüngsten Kundenumfrage festgestellt, dass eine große Mehrheit unserer Gäste sich 2G als Sicherheitsfaktor wünscht’’, so Geschäftsführer Guido Laukamp.
Zusätzlich zur erforderlichen Impfung führt nicko cruises bei der Einschiffung bei allen Gästen einen kostenfreien Antigen-Schnelltest durch. Bei Hochseereisen ist dies ohnehin schon der Fall, bei Flussreisen organisiert nicko cruises dies ab dem 12. Oktober, da ab da der kostenlose Bürgertest entfällt. Bei Reisen mit Beginn bis zum 11. Oktober, muss der Schnelltest maximal 24 Stunden vor Anreise an einer Teststelle durchgeführt werden - unabhängig vom Impfstatus. Darüberhinaus muss das Impfzertifikat zwingend in Form des EU-weiten COVID-Zertifikats mit QR-Code, z.B. in der ,,CovPass’’-App, vorgelegt werden. Der gelbe Impfpass ist nicht ausreichend.
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