In einer Entscheidung zur Zusammensetzung des Gesamtpreises für eine Kreuzfahrt hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschieden, dass obligatorische Trinkgelder im beworbenen Reisepreis angegeben werden müssen.
Zum Sachverhalt
Ein Anbieter von Schiffsreisen bzw. Kreuzfahrten hat mit einem Gesamtpreis einer Kreuzfahrt geworben, in dem das
Trinkgeld in Höhe von 10€ pro Tag, welches jeder Gast zahlen muss, nicht angegeben war. Das dieses Trinkgeld oder Service-Entgeld von jedem Passagier bezahlt werden muss, hätte dieser Betrag als
,,sonstiger Preisbestandteil’’ im Gesamtpreis angegeben werden müssen, denn das Trinkgeld wird erst dann nicht berechnet, wenn der Passagier keine Nacht an Bord verbracht hat.
Hier findet ihr genaueres: https://bit.ly/2Wcw3zf
Kommentar schreiben